AKTUELL.

Veranstaltungen und News rund um die Musikschule

was - wann - wo?

Veranstaltungskalender

Konzerte und Koop-Projekte, Workshops und weitere Angebote: Alle Termine im aktuellen Schulhalbjahr 2025 in der Übersicht in unserem Veranstaltungskalender, zum digitalen Durchblättern oder als PDF der gedruckten Ausgabe…

die nächsten Highlights im Kalender

FR. 04. JULI | 19:00 UHR
»BBBP MEETS JJO NRW«
SWING, LATIN, SOUL, FUNK & MODERN JAZZ

Burning Big Band Project der Musikschule Soest und das mehrfach ausgezeichnete Jugendjazzorchester NRW treffen sich im Kulturhaus Alter Schlachthof…

SA. 05. JULI | 18:00 UHR
SOMMERLICHES SERENADEKONZERT
Musik von Haydn und Beethoven

Einmal mehr präsentiert das Sinfonieorchester der Musikschule das Sommer-Highlight mit jungen Solisten: Jakob Pagels, Violine und Magdalena Pflüger am Klavier…

die nächsten Termine

5 | SO. 06. JULI | 17:00 UHR
»LICHT UND SCHATTEN«

Ikuko Jung-Mizugaki, Mezzosopran, und Dominik Jung, Laute und Gitarren, spannen einen musikalischen Bogen zum Thema Liebe und Leid, Leben und Tod… 

6 | SA. 06. SEPTEMBER | 17:00 UHR
»GENERATIONENKLÄNGE«

Ein Familienkonzert: Zwei Musikergenerationen präsentieren vielfältige Klänge für Harfe und Gitarre in der St. Urbanus-Kirche Weslarn

Musikschule-News

JETZT IN KRAFT
SCHUTZKONZEPT FÜR DIE MUSIKSCHULE

[02.07.2025] Die Musikschule Soest hat ein Schutzkonzept entwickelt, mit dem sie sich verpflichtet, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Dieses Schutzkonzept orientiert sich am Landeskinderschutzgesetz NRW (2022) und gilt für alle Angebote der Musikschule wie Unterricht, Proben und Workshops sowie sämtliche Konzertveranstaltungen einschließlich digitaler Formate…

MUSIKSCHULESOEST.DE
NEUE WEBSITE IST LIVE GESCHALTET

[16.06.2025] Sie sind schon mittendrin in unserer neuen Website: Webdesigner und Webmaster Leo R. Heising hat den Internetauftritt der Musikschule komplett neu gestaltet und strukturiert und auf den neuesten technischen Stand gebracht. Informieren, anmelden, anfragen und direkten Kontakt herstellen: Alles schnell erledigt per interaktiver Kommunikation. Das Aufklappmenü für den jeweilige Menübereich finden Sie stets am rechten Bildrand, das „Hamburger Icon“ mit den Hauptmenüs ganz oben auf der Seite…

NEUE VIDEOS
HELLWAY TO HIGH BIGBAND

[30.05.2025] Jetzt endlich live im Netz: Zwar schon etwas „älter“, aber sehens- und hörenswert sind die Videos vom Konzert der „hellway to high bigband“ am 1. Dezember 2023 im Kulturhaus Alter Schlachthof mit den befreundeten Musikern aus Südafrika. Von „African skies“ bis „Tip toe“ gibt es sechs Videos auf unserem Youtube-Kanal…

ROTARY CLUB SOEST-LIPPSTADT
SPENDE FÜR NEUEN RÖHRENVERSTÄRKER

[06.02.2025] Der Erlös aus dem Benefizkonzert des Rotary Clubs „Happy Jazzmas“ konnte jetzt in einen neuen Fender-Röhrenverstärker investiert werden. Vom Sound des hochwertigen Amps zeigten sich die Gitarristen der Musikschulband „Time Warp“ sofort überzeugt…

JUGEND MUSIZIERT

[03.02.2025] Beim Regionalwettbewerb erhielten Schülerinnen und Schüler der Musikschule wieder zahlreiche Preise. Zusammen mit den Jazzern, die zuvor im November erfolgreich waren, präsentierten sie Kostproben ihres Könnens beim Preisträgerkonzert am 02. März im Tylman Susato Saal der Musikschule…

AKTUELLE PREISTRÄGER
»JUGEND JAZZT 2024«

[02.12.2024] „Soest ist eine Hochburg, die Musikschule räumt wieder ab«. So berichtet die Presse über die jüngsten Erfolge unserer Jazzer:innen beim Landeswettbewerb in Dortmund im letzten November…

NEUWAHLEN ZUM VORSTAND
DR. TORSTEN METHFESSEL NEUER VORSITZENDER

[10.10.2024] Mit erweitertem Vorstand geht es in die Zukunft: Zum Vorsitzenden des Städtischen Musikvereins Soest, in dessen Trägerschaft die Musikschule steht, wurde jetzt Dr. Torsten Methfessel gewählt. Zum neuen Vorstand gehören gleichzeitig drei weitere Mitglieder. 

PATENAKTION DES FÖRDERKREISES

„Werden Sie Pate oder Mitglied, damit Musik für alle möglich ist” – unter diesem Motto wirbt der Förderkreis der Musikschule für Patenschaften: Bereits ab 5,- Euro monatlich können Sie helfen und Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien unterstützen…

Mediathek

Impressionen einer lebendigen Musikschule: Bildergalerien und Videos machen Highlights aus den letzten Jahren wieder lebendig. Schauen Sie rein in dieses musikalische Kaleidoskop...

ARCHIV

Zum Nachschlagen und Stöbern gibt es hier zahlreiche Erinnerungen und Infos zurück bis in das Jahr 2002: alle Konzerte und jugendliche Preisträger, Bilder, Presseberichte und mehr...

Newsletter

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie stets über aktuelle Highlights und Neuigkeiten rund um die Musikschule. Bestellen Sie jetzt – der Newsletter ist jederzeit wieder kündbar:

KONTAKT

SOCIAL MEDIA

SCHUTZKONZEPT

DER MUSIKSCHULE SOEST

1. Präambel

Die Musikschule Soest ist offen für alle und steht für eine weltoffene, vielfältige und inklusive Gesellschaft. Hauptaufgabe der Musikschule ist es, Angebote und Projekte der musischen und kulturellen Bildung für die Stadt Soest und ihr Umfeld erlern- und erlebbar zu machen. Musik ist eine universelle Sprache, die Menschen unterschiedlichster Herkunft, Kulturen, Generationen und Lebensweisen verbindet. Wir lehnen daher jede Form von völkischem Rassismus und extremistischen Ideologien entschieden ab. Vorurteile, Hass und Diskriminierung haben in unserem Haus keinen Platz.

Die Musikschule Soest verpflichtet sich, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Dieses Schutzkonzept orientiert sich am Landeskinderschutzgesetz NRW (2022) und gilt für alle Angebote der Musikschule wie Unterricht, Proben und Workshops, sowie sämtliche Konzertveranstaltungen einschließlich digitaler Formate. Die Musikschule Soest möchte zu einem Umfeld beitragen, in dem sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene wohl und sicher fühlen und so ein fruchtbarer Nährboden für kreativ-schöpferische Gestaltungsspielräume entstehen kann.

2. Rechtsgrundlagen

  • Landeskinderschutzgesetz NRW (2022)
  • UN-Kinderrechtskonvention (1990), insbesondere Artikel 28-31
  • Festlegung des Vorgehens bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a, SGB VIII)
  • Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a, SGB VIII)
  • DSGVO-konforme Dokumentation


3. Zum Gewaltverständnis dieses Konzeptes

Die Musikschule Soest setzt sich zum Ziel, eine Kultur zu schaffen und zu etablieren, die geprägt ist von Achtsamkeit und gegenseitiger Wertschätzung. Eine solche Kultur darf keinen Raum bieten für Grenzüberschreitungen oder übergriffiges Verhalten, Diskriminierung oder Machtmissbrauch. Daher greift dieses Schutzkonzept nicht erst bei strafrechtlich relevanten Handlungen oder Übergriffen, sondern setzt vielmehr bereits deutlich früher bei Grenzverletzungen an. Diese können direkt oder indirekt, verbaler, physischer oder psychischer Natur sein und individuell sehr unterschiedlich empfunden und bewertet werden – in jedem Fall sind sie ernst zu nehmen! Ziel ist daher, bereits für Grenzverletzungen sensibel zu sein, diese aus- und anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden. Damit legt dieses Schutzkonzept den Fokus nicht nur auf Formen sexualisierter Gewalt, sondern schließt jede Form von Gewalt – insbesondere die Kindeswohlgefährdung betreffend – mit ein.

4. Zielgruppen dieses Konzeptes

Das vorliegende Schutzkonzept hat zum Ziel, alle Teilnehmenden an den Unterrichts- und Veranstaltungsangeboten der Musikschule vor jeder Form von Gewalt inklusive grenzverletzendem Verhalten zu schützen.

Die in diesem Konzept genannten Maßnahmen dienen also nicht allein dem Schutz von Minderjährigen vor jeder Form von Gewalt, sondern ebenso dem Schutz der
Erwachsenen, die diese Institution besuchen und an ihren Angeboten teilnehmen, wie auch ihrer Dozent:innen und damit aller am „System Musikschule“ beteiligten Personen.

5. Risikoanalyse

Der Unterricht wird an der Musikschule Soest sowohl in Klein-, als auch in Großgruppen oder als Einzelunterricht erteilt. Hierbei werden neben theoretischen und interpretatorischen Inhalten besonders auch körperliche Fähigkeiten vermittelt. Im Instrumental- und Vokalunterricht, der in der Regel in geschlossenen Räumen stattfindet, gelegentlich aber auch digital erteilt wird, ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden unabdingbar. Beim Erlernen eines Instrumentes oder der Arbeit mit der eigenen Stimme spielen kleinste Veränderungen in Motorik und Haltung eine wichtige Rolle. Diese können nicht ausschließlich durch verbale Vermittlung gelehrt werden, sondern bedingen in manchen Fällen auch eine Korrektur, bei der Körperkontakt notwendig ist. Hier muss zum einen Distanz und Privatsphäre gewahrt werden, zum anderen muss aber ausreichend Raum für die zielführende Vermittlung der erforderlichen motorischen Fähigkeiten bleiben.

Für die Lehrkräfte der Musikschule Soest steht ein respektvoller und achtsamer Umgang mit ihren Schülerinnen und Schülern im Zentrum der Unterrichtstätigkeit. Körperkontakte sollen nur bei pädagogischer Notwendigkeit und mit großer Sensibilität erfolgen. Die Lehrkräfte sind angehalten, ihr Vorgehen mit den Schülerinnen und Schülern abzusprechen. Diese werden beispielsweise vor der Aufnahme von Körperkontakten gefragt und müssen die Möglichkeit haben, diese auch abzulehnen. So sollen Missverständnisse und empfundene Grenzverletzungen vermieden werden. Die Lehrkräfte können im Gegenzug die Respektierung ihrer eigenen Privatsphäre durch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern erwarten.

Darüber hinaus ist insbesondere auch der Lernprozess an und für sich ein sehr sensibler Bereich. Auch vermeintliche „Fehler“ oder „Misserfolge“ sind Schritte auf dem Weg zum Erfolg und sollten als solche betrachtet werden. Durch eine positive Unterrichtsatmosphäre und wertschätzende Sprache werden die Schüler:innen motiviert und ermutigt, ihre Fähigkeiten zu erproben und auszubauen und gegebenenfalls eigene Ängste oder Unsicherheiten zu überwinden und abzubauen. Demütigungen oder Bloßstellungen haben hier keinen Platz. Mobbing und Ausgrenzung einzelner Mitglieder innerhalb von Ensembles muss rechtzeitig erkannt und unterbunden werden. Auch bei der Planung und Organisation von Probenwochenenden und Konzertfahrten müssen etwaige Risikofaktoren mitbedacht werden. Der unkontrollierte Zugang unbeteiligter, bzw. unbefugter Personen zu Proben, Konzerten oder anderen Musikschulveranstaltungen ist zu unterbinden.

6. Interventionsplan

a) Wahrnehmung von Verdachtsmomenten durch Eltern, Mitarbeiter:innen oder Schüler:innen der Musikschule

  • Bei Wahrnehmung von z.B. verändertem Verhalten der Kinder oder Auffälligkeiten bei Kolleginnen und Kollegen gilt es zuerst einmal, Ruhe zu bewahren. Grundvoraussetzung für alle folgenden Gespräche ist eine ruhige Atmosphäre und konsequente Diskretion – unvoreingenommenes gegenseitiges Zuhören hat Priorität.
  • Verschiedene beobachtete Szenarien sind denkbar:
    • Grenzverletzendes Verhalten von Mitarbeiter:innen
    • Grenzverletzendes Verhalten von Schüler:innen untereinander oder gegenüber Lehrkräften
    • Betroffene Schüler:innen vertrauen sich einer Lehrperson an (grenzverletzendes Verhalten innerhalb oder außerhalb der Musikschule)
  • Kontaktaufnahme der beobachtenden oder betroffenen Person mit der Schulleitung der Musikschule. Im nachfolgenden, absolut vertraulichen Gespräch, ist zu klären:
    • In welcher Form wurde eine Grenzverletzung wahrgenommen?
    • Welche Indizien wurden beobachtet?
    • In welchem Zusammenhang können diese Indizien stehen?
    • Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen?


Lehrkräfte können auf Wunsch den Betriebsrat begleitend hinzuziehen. Sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, werden keine weiteren Schritte unternommen. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.

b) Schüler:innen, Eltern oder Mitarbeiter:innen der Musikschule haben einen erhärteten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung innerhalb der Musikschule

  • Kontaktaufnahme mit der Schulleitung: In separaten vertraulichen Gesprächen einerseits mit der beschuldigten Lehrkraft, andererseits mit dem/der betroffenen Schüler:in und dessen/deren Erziehungsberechtigten ist zu klären, in welcher Form eine Grenzverletzung wahrgenommen wurde. Was ist beobachtet worden? Wie ist die Faktenlage? Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen? Das Gespräch wird protokolliert. Lehrkräfte können auf Wunsch den Betriebsrat begleitend hinzuziehen.
  • Bestätigt sich der Verdacht, werden die weiteren Schritte mit den zuständigen Stellen des Jugendamtes der Stadt Soest abgestimmt. Eventuell Einbeziehung externer Beratungsstellen (auch anonyme Beratung möglich) für den weiteren Ablauf.
  • Der Opferschutz steht im Vordergrund. Jedweder Einfluss der beschuldigten Lehrkraft auf betroffene Schülerinnen und Schüler wird unterbunden. Dem/der Schüler:in wird ein sofortiger Lehrerwechsel angeboten.
  • Die weiteren Konsequenzen werden mit den zuständigen Stellen, der Schulleitung und dem Träger der Musikschule Soest abgesprochen und umgesetzt.
  • Sollte der Verdacht entkräftet werden können oder sich als falsche Anschuldigung erweisen, wird die Musikschule Soest alles Notwendige zur Wiederherstellung des Rufes der Lehrkraft und zur Schaffung einer neuen Vertrauensbasis betreiben.

c) Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung von Schüler:innen außerhalb der Musikschule (z.B. Familienumfeld)

  • Kontaktaufnahme mit der Schulleitung: Was ist beobachtet worden? Wie ist die Faktenlage? Welche weiteren Schritte können unternommen werden, um eine bessere Einschätzung der Situation zu erreichen?
  • Das Gespräch ist absolut vertraulich. Sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, werden keine weiteren Schritte unternommen. Die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.
  • Sollte sich der Verdacht erhärten, ist im Einzelfall zu klären, welche weiteren Stellen zuständig sind. Beratung, auch in anonymisierter Form, ist beim Kinderschutzbund Kreisverband Soest e.V. möglich. Bei akuter Gefahr Meldung an das Stadtjugendamt Soest oder bei der Polizei Soest.


7. Präventive Maßnahmen

a) Personalauswahl & Schulungen

  • Erweitertes Führungszeugnis: Einstellungsvoraussetzung für alle Mitarbeitenden (festangestellt, freiberuflich, ehrenamtlich). Es sollte alle fünf Jahre neu beantragt und vorgelegt werden.
  • Kinderschutzschulungen: regelmäßige Fortbildungen zu Themen wie Grenzachtung, Intervention und Gesprächsführung.
  • Verhaltenskodex: Unterzeichnung als Lesebestätigung durch alle Mitarbeitenden und bei Neueinstellung.


b) Räumliche & organisatorische Standards

  • Transparenz/Zwei-Personen-Regel: Bei Einzelunterricht mit Minderjährigen sind Eltern informiert, auf Wunsch ist Begleitung oder Hospitation möglich.
  • Digitale Sicherheit: Nutzung offizieller Plattformen (z. B. Zoom mit Aufzeichnungsfunktion); kein Unterricht über private Chats.


c) Partizipation & Empowerment

  • Einbindung des Kollegiums durch Fortbildungs- und Workshopangebote.
  • Kinderrechte: altersgerechte Vermittlung im Unterricht (z. B. durch musikpädagogische Spiele)#
  • Beschwerdestellen: direkte Kontaktmöglichkeiten zur Schulleitung als Vertrauensperson (siehe Punkt 9) und anonyme Feedback-Box vor dem Sekretariat.


d) Besondere Regelungen für die Musikalische Früherziehung (MFE)

  • Durch die Musikalische Früherziehung fördern wir die Entwicklung der Selbstständigkeit der Kinder. Darum wird der MFE-Kurs ohne Elternbegleitung besucht. Sich von den Eltern zu trennen, kann für Kinder in der neuen Situation schwierig sein. Wir achten darauf, dass Kinder sich auf ihre individuelle Art und Weise lösen können, z.B. durch die Öffnung eines Sichtfensters zum Wartebereich, dem Mitbringen eines Kuscheltiers oder anderen individuell abgesprochenen Maßnahmen.
    Die Eltern bleiben nach Möglichkeit zu Anfang in Rufweite des Unterrichtsraums.
  • Jedes Kind hat im Gruppenraum innerhalb des Sitzkreises einen eigenen Platz. Die Kinder sitzen nicht auf dem Schoß der Lehrperson. Sollte ein Kind von sich aus die körperliche Nähe der Lehrperson suchen, ist im individuellen Fall nach Rücksprache Körperkontakt z.B. zum Trost oder bei der Ankommenssituation möglich.
  • Jedes Kind wird mit seinem Namen angesprochen und keinesfalls mit Kosenamen.
  • Kinder, die an der MFE teilnehmen, sollten in der Lage sein, selbstständig die Toilette aufzusuchen. Können sie dieses noch nicht, sollten die Eltern vor Ort bleiben, um das Kind bei Bedarf zur Toilette zu begleiten. Die Lehrkraft kann in Ausnahmefällen, sofern es die Situation unter Beachtung der Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Kindern zulässt, das Kind begleiten und helfen. Ansonsten begleitet die Lehrkraft nur bis zur Toilettenraumtür.
    Dabei ist die Tür zum Unterrichtsraum ebenfalls geöffnet, um die Aufsichtspflicht gegenüber allen Kindern gewährleisten zu können.
  • Wie in vielen anderen Lebensbereichen der Kinder (Kindergarten, Schwimmkurs…) gelten auch in den MFE-Gruppen Regeln. Diese Regeln können gemeinsam mit den Kindern erarbeitet werden. Festgelegte und nicht verhandelbare Regeln werden den Kindern in den ersten Unterrichtsstunden durch die Lehrkraft in Sinn und Zweck erklärt und transparent gemacht. Dazu gehört auch die Erklärung von möglichen Konsequenzen aus Regelverstößen, die niemals physischer oder psychischer Art und verhältnismäßig zum Regelverstoß sind. Die Lehrkraft agiert auch hier als Vorbild und hält sich ebenso an die festgelegten Regeln.
  • In der MFE besteht die Möglichkeit, den Unterricht an die individuelle Situation der Gruppe anzupassen. Hierbei werden die Bedürfnisse der (einzelnen) Kinder, z.B. der Bewegungsdrang oder auch der Wunsch nach Pause und Ruhe, beachtet und ernst genommen.
  • Tür- und Angelgespräche sind in der MFE sehr wichtig, um den Kontakt und Austausch zwischen der Lehrkraft und den Eltern zu gewährleisten und frühzeitig über mögliche Schwierigkeiten zu sprechen.


8. Elternarbeit & Information

  • Plakat mit den wesentlichen Eckpunkten des Schutzkonzepts sowie den Ansprechpartnern und Anlaufstellen und einem QR-Code zur entsprechenden Seite der Website der Musikschule.
  • Website: Das Schutzkonzept wird auf www.musikschulesoest.de veröffentlicht.
  • Schutz vor (sexualisierter) Gewalt wird im Leitbild der Musikschule verankert.
  • Einwilligungserklärungen: Schriftliche Zustimmung zu Foto-/Videoaufnahmen bei Anmeldung.


9. Verantwortlichkeiten & Ansprechpersonen/Externe Ansprechpartner

  • Kinderschutzbeauftragter innerhalb der Schulleitung: Patrick Porsch · Tel. 02921 343594 · porsch@musikschulesoest.de
  • „Nummer gegen Kummer“ (anonyme und kostenlose Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern): Kinderschutzbund Kreisverband Soest e.V. · Tel. 116111
  • Stadtjugendamt Soest: Elisabeth Dannhausen · Tel. 02921 103-2337 · e.dannhausen@soest.de
  • Kreisjugendamt Soest: Saskia Hitzke · Tel. 02021 130-2807 · saskia.hitzke@kreis-soest.de
  • Koordination Netzwerk Kinderschutz: Frau Kremer · Tel. 02921 103-2357 · s. kremer@soest.de
  • Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kinderschutzbund Kreisverband Soest e.V. · Tel. 02921 6721856 · info@ksb-fachberatungsstelle.de
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch · Tel. 0800 22 55 530 (anonyme und persönliche Beratung)
  • Polizei Soest · Tel. 02921 91000 oder Notruf 110
  • MobbingLine NRW · Tel. 0211 837 1911 (anonyme und persönliche Beratung)
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes · 0800 546 546 5 ·https://www.antidiskriminierungsstelle.de · beratung@ads.bund.de


10. Evaluation & Anpassung

  • Jährliche Überprüfung: Anpassung an aktualisierte Risikoanalyse (z. B. in Bezug auf neue digitale Trends).
  • Feedback: Partizipation und Einbindung von Schüler:innen, Eltern und Mitarbeitenden via Umfragen


Dieses Schutzkonzept wurde durch eine Arbeitsgruppe, die sich aus Eltern, Lehrkräften, Betriebsratsangehörigen, Musikvereinsvorstand und Schulleitung der Musikschule Soest zusammensetzte, erarbeitet. Es wurde durch den Vorstand des Städtischen Musikvereins Soest e.V. und die Schulleitung der Musikschule Soest beschlossen und tritt am 02.07.25 in Kraft.

gez.
Dr. Torsten Methfessel, Vorsitzender Städt. Musikverein Soest e. V.
gez.
Ulrich Rikus, Schulleiter

 

NEWSLETTER BESTELLEN

Bitte senden Sie den monatlichen Newsletter der Musikschule mit aktuellen Veranstaltungshinweisen und weiteren Informationen an meine E-Mail-Adresse.
Den Newsletter kann ich jederzeit wieder abbestellen.

NACHRICHT AN DIE MUSIKSCHULE